Mit dem Sprachreiseveranstalter LAL können Berufstätige in einfachen Schritten ihren Bildungsurlaub beantragen. Der Spezialist bietet weltweit passende Kurse an, unter anderem in England, Frankreich, Spanien, Malta sowie Mittel-und Südamerika. Die Beherrschung einer Fremdsprache bringt zahlreiche Vorteile mit sich, egal ob im Beruf, bei einer Beförderung oder beim nächsten Bewerbungsgespräch.
Damit Arbeitnehmer sich stets weiterentwickeln und
-bilden können, gibt es mit dem Bildungsurlaub eine staatliche Förderung
in Form von zusätzlichen Urlaubstagen. Weil viele Berufstätige diese
Option nicht kennen, zeigt LAL in fünf einfachen Schritten, wie eine
bezahlte Freistellung beantragt werden kann – und bietet passende Kurse
in zahlreichen Ländern an. „Mit einer ausführlichen Beratung helfen wir
Interessenten ihre Möglichkeiten auszuschöpfen und führen sie durch den
kompliziert erscheinenden Beantragungsprozess. Zu beachten ist
beispielsweise, dass ein Sprachkurs circa 30 Wochenstunden umfasst und
kein Feiertag in der Reisewoche liegt, damit der Aufenthalt als
Bildungsreise akzeptiert wird“, erklärt Dieter Josef, Senior Product
Manager bei LAL Sprachreisen.
In fünf Schritten zum Bildungsurlaub
Lernen wie Gott in Frankreich, spazieren durch die pulsierenden
Metropolen Barcelona und Madrid oder Panorama-Ausblicke in Italien
genießen. Die weltweiten Sprachkurse von LAL bieten eine ideale
Kombination zwischen persönlichen Lernzielen und den angenehmen Seiten
des Urlaubs. In wenigen Schritten können Berufstätige sich mit LAL einen
Bildungsurlaub buchen: Als erstes wird ein anerkannter Sprachkurs mit
mindestens 30 Lektionen pro Woche ausgesucht. Im zweiten Schritt muss
die Anfrage beim Arbeitgeber gestellt werden, ob die geplante Reise als
Bildungsurlaub gewährt wird. Als nächstes wird der Sprachaufenthalt
gebucht. Bei Schritt vier wird die Vorlage der ausgestellten Anerkennung
beim Arbeitgeber eingereicht und der Mitarbeiter erhält fünf
zusätzliche Urlaubstage* – und im letzten Schritt kann es losgehen.
Dieter Josef gibt den Tipp: „Frühzeitig planen – mit ausreichend
Vorlaufzeit kann der Betrieb den Personaleinsatz besser ausarbeiten.
Zudem empfehlen wir, dass der Arbeitnehmer seinem Unternehmen vorab
erläutert, welche positiven Effekte durch die Weiterbildung erzielt
werden. Neben dem Ausbau von Sprachkenntnissen profitiert auch der
Arbeitgeber von dem neu erworbenen Wissen.“
*ausgenommen sind die Bundesländer Sachsen und Bayern.
(Quelle / Foto: LAL)
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