Reiseversicherungen

​​​​​​​REISERÜCKTRITTSKOSTEN- UND REISEABBRUCHVERSICHERUNG

Die Reiserücktrittskostenversicherung erstattet die Stornogebühren, die der Reiseveranstalter in Rechnung stellt. Zusätzlich kann man sich auch für den Fall absichern, dass man wegen einer vorzeitigen Rückreise bereits bezahlte Reiseleistungen nicht in Anspruch nehmen kann. Ist man zu einer vorzeitigen Abreise gezwungen, ersetzt die Reiseabbruchversicherung entstandene Mehrkosten.

Wann ist ein Reiserücktritt/Reiseabbruch versichert?

Tod, eine schwere Unfallverletzung oder eine unerwartete schwere Erkrankung,
Schaden am Eigentum der versicherten Person a) durch Feuer, Explosion oder Elementarereignisse (Hochwasser, Überschwemmung usw.), b) durch vorsätzliche Straftat eines Dritten, sofern der Schaden erheblich ist oder die Anwesenheit der versicherten Person zur Aufklärung erforderlich ist.

Zusätzlich bei der Reiserücktrittskostenversicherung:

Impfunverträglichkeit und Schwangerschaft, Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung bzw. die unerwartete Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, sofern der Versicherte bei der Reisebuchung arbeitslos gemeldet war.

REISEGEPÄCKVERSICHERUNG

Die Reisegepäckversicherung versichert das gesamte Reisegepäck des Versicherungsnehmers und mitreisender Familienangehöriger gegen Abhandenkommen, Zerstörung und Beschädigungen. Und zwar solange sich das Gepäck im Gewahrsam eines Beförderungsbetriebs befindet, aber auch während der übrigen Reisezeit.

Wann zahlt die Reisegepäckversicherung? Der Versicherer zahlt bei Diebstahl, Einbruchsdiebstahl, Raub, Transportmittelunfall, Elementarereignissen, höhere Gewalt.

SOFORTHILFEVERSICHERUNG

Bei einem Unfall oder einer plötzlichen Erkrankung fühlen sich viele Reisende im Ausland oft sehr unsicher. Sprachschwierigkeiten und kulturelle Unterschiede erschweren die schnelle Abwicklung eines Schadens zusätzlich. Verzweiflung am Urlaubsort – das muss nicht sein.

Soforthilfeversicherungen bieten schnelle und unbürokratische Hilfe. Sie übernehmen: aktive Hilfe am Schadensort bei Krankheit, Unfall und Tod, Hilfe bei Verlust von Zahlungsmitteln und Strafverfolgung: Vermittlung von Anwalt und Dolmetscher, Erstattung der Kosten für einen Rücktransport – auch bei einer Vorerkrankung des Versicherten, Information über medizinische Leistungen am Urlaubsort, Vermittlung zwischen deutschem Hausarzt und behandelndem Krankenhaus, Benachrichtigung der Angehörigen, Erstattung der Reisekosten für einen Angehörigen, wenn der stationäre Aufenthalt länger als fünf oder zehn Tage dauert, Vorleistung für stationäre Kosten, Abrechnung mit Dritten, welche die Kosten für die stationäre Behandlung des Versicherten tragen.

AUSLANDSREISE-KRANKENVERSICHERUNG

Für Auslandsreisende ist der Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung unerlässlich. Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten anfallende Krankheitskosten nur, wenn man in einem Land unterwegs sind, das entweder zur EU gehört oder mit dem Deutschland ein Sozialversicherungs-abkommen abgeschlossen hat. Und auch dann gilt: Krankheitskosten werden nur bis zur in Deutschland üblichen Höhe übernommen.

Jenseits europäischer Grenzen ist man immer Selbstzahler, das heißt, auch sehr hohe Behandlungskosten müssen selbst getragen werden. Diese können – insbesondere in den USA – leicht ein Jahreseinkommen überschreiten. Hinzu kommt, dass für einen medizinisch notwendigen Rücktransport die gesetzliche Krankenversicherung grundsätzlich keinen Versicherungsschutz übernimmt.

Auch Privatversicherte sollten Ihre vorhandene Police überprüfen: Schließt die Private Krankenversicherung einen Auslandsschutz für die Dauer der jeweiligen Reise ein? Ist ein Rücktransport mitversichert? Eine ergänzend abgeschlossene Auslandsreise-Krankenversicherung kann eventuelle Lücken schließen, mögliche Selbstbehalte auffangen und die Beitragsrückerstattung sichern.

Die Leistungen im Überblick: ärztliche Behandlung bei akuten Erkrankungen und Unfällen, stationäre Heilbehandlung, schmerzstillende Zahnbehandlung
Arznei-, Verband- und Heilmittel, medizinisch notwendiger Krankentransport nach Deutschland, Überführungskosten bei Tod einer versicherten Person bzw. die im Ausland anfallenden Bestattungskosten

Hinweis: Die Auslandsreise-Krankenversicherung kann sowohl als zeitlich befristete Police mit einer bestimmten Anzahl von Reisetagen als auch als Jahrespolice für beliebig viele Reisen innerhalb eines Jahres abgeschlossen werden.

PRIVATE UNFALLVERSICHERUNG

Sie gilt weltweit, rund um die Uhr und schützt im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung nicht nur bei beruflichen, sondern auch bei privaten Aktivitäten. Die private Unfallversicherung schützt bei nahezu allen Sportarten. Nur das Fliegen – sofern eine Lizenz dafür benötigt wird – und Motorsportrennen sind in der Regel vom Schutz der privaten Unfallversicherung ausgeschlossen. Für diese Sportarten muss gegebenenfalls ein zusätzlicher Versicherungsschutz vereinbart werden – etwa eine Flugunfallversicherung.

Die wichtigsten Leistungen der privaten Unfallversicherung sind:

Kapitalbetrag bei dauerhaften Beeinträchtigungen (Invalidität) oder Tod durch einen Unfall, Unfallrente bei besonders schweren Unfallfolgen, Tagegeld, Krankenhaustagegeld, Genesungsgeld, Übergangsleistung

Je nach Vertrag übernimmt Ihr Unfallversicherer zusätzlich die Kosten für Bergung und Transport ins Krankenhaus und den Rücktransport nach Hause sowie die Mehrkosten, die Ihren mitreisenden Familienangehörigen durch den ungeplanten Reiseverlauf entstehen (etwa zusätzliche Übernachtungs- oder Umbuchungskosten für die Rückreise). Darüber hinaus bieten einige Versicherer Rehabilitationsleistungen an, um Sie nach einem schweren Unfall so schnell und kompetent wie möglich wieder auf die Beine zu bringen.

HAUSRAT- UND RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG

Über eine Hausratversicherung schützen Mieter und Hausbesitzer ihr Eigentum vor dem Verlust durch Einbruch und Vandalismus, Feuer, Sturm, Hagel oder vor Leitungswasserschäden. Die Hausratversicherung übernimmt die Wiederbeschaffungskosten für gestohlene Gegenstände und erstattet die Kosten für Reparaturmaßnahmen, beispielsweise nach einem Einbruch aufgrund aufgebrochener Fenster und Türen.

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt je nach vereinbarter Leistungsart die Prozess- und Anwaltskosten und bietet die Gewissheit, sich sein Recht ohne finanzielle Risiken erstreiten zu können. Bei Streitigkeiten nach Verkehrsunfällen hilft die spezielle Verkehrs-Rechtsschutzpolice. Sie gilt personenbezogen und besteht für den Versicherungsnehmer als Halter, Eigentümer, Fahrer und Insassen seines Fahrzeugs.

Wer länger als 60 Tage auf Reisen ist, muss seinen Versicherer rechtzeitig darüber informieren. Vor der Abreise sollte auch ein Sicherheitscheck in den eigenen vier Wänden durchgeführt werden.

Die Hausratversicherung schützt den persönlichen Besitz auch unterwegs, beispielsweise im Falle eines Einbruchs in Hotelzimmer bzw. Ferienwohnung oder bei einem Raub. Generell lohnt sich der zusätzliche Abschluss einer Reisegepäckpolice, weil sie einen weitaus größeren Deckungsumfang hat und unter bestimmten Voraussetzungen auch für Diebstahl aus dem Auto aufkommt.

Weitere Informationen zur Hausratversicherung

Möglich ist alles – auch ein zugespitzter Konflikt in den schönsten Wochen des Jahres. Wird im Urlaub juristische Hilfe benötigt, übernimmt die Rechtsschutzversicherung – soweit vereinbart – weltweit die Kosten für Anwalt, Sachverständige, Zeugen und Gericht.

Innerhalb Europas in der Regel bis zu 500.000 Euro, außerhalb Europas, je nach Anbieter, bis zu 50.000 Euro. Der Rechtsschutzversicherer bezahlt auch die notwendigen Vorschüsse und schießt Strafkautionen als zinsloses Darlehen vor, damit man nicht hinter Gittern übernachten muss.

Ein weiterer Vorteil: Die Rechtsschutzversicherer verfügen über Listen mit deutschsprachigen Anwälten im Ausland – eine wichtige Hilfe bei Schadenfällen jeder Art.

KOMPLETTPAKETE

Da „Last-Minute-Reisen“ immer beliebter werden, steigt auch das Angebot an kurzfristigen Urlaubsversicherungen im Komplettpaket. Neben Auslandsreis-Krankenversicherung und Reisegepäckversicherung können auch Reiserücktrittskosten-, Nothilfe-, Privathaftpflicht-Rechtsschutz- oder Reiseunfallpolicen zum Bündel geschnürt sein. Bei den Kombinationsmöglichkeiten für den passenden Versicherungsschutz stehen verschiedene Varianten zur Auswahl. Komplettpakete sind in aller Regel preiswerter als einzeln abgeschlossene Kurzpolicen und können im Reisebüro ohne große Formalitäten abgeschlossen werden.